Schufa – Was passiert mit Ihren Daten?

Schufa-Score

Die Geschichte der SCHUFA beginnt 1927 in Berlin.

Die Bewag erzeugte und verteilte zu diesem Zeitpunkt den Strom. Aber nicht nur diesen konnte man bei der Bewag erhalten, sondern auch Staubsauger, Kühlschränke und Kochplatten auf Ratenzahlung. Die fälligen Raten wurden von den Stromablesern zusammen mit der Stromrechnung kassiert – ein praktisches Verfahren, das unter dem Namen „Elektrissima“ bekannt wurde.

Wer zuverlässig seinen Strom zahlte, profitierte auch beim Ratenkauf der Elektrogeräte. Die Bewag erstellte ein Rückfragesystem auf Basis des Zahlverhaltens der Kunden. So konnten vor einem Vertragsabschluss die Erfahrungswerte mit dem Zahlungsverhalten des Kunden abgefragt werden. Diese Idee bewährte sich; die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ – heute bekannt als SCHUFA – wurde 1927 als unabhängige Einrichtung in Berlin gegründet.

Die SCHUFA speichert als Wirtschaftsauskunftei neutrale, positive und negative Daten von Deutschlands Einwohnern.

Unter anderem werden die Anschriften (auch vorherige Anschriften), das Geburtsdatum und Ort sowie der Vor- und Zuname gespeichert. Es liegen keine Informationen zu Beruf, Vermögen, Einkommen, Nationalität oder Familienstand vor.

Die meisten der Informationen werden von den rund 8.000 Vertragspartnern der SCHUFA…

…(darunter Kreditinstitute, Leasingunternehmen, Telekommunikationsanbieter, Versand- und Handelshäuser sowie Energieversorger) geliefert. Darüber hinaus werden auch Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen wie z.B. der Amtsgerichte an die SCHUFA übermittelt. Positive Daten sind z.B. ob jemand eine Kreditkarte besitzt und somit wirtschaftlich aktiv ist und das Vertrauen einer Kreditkartengesellschaft genießt. Hat jemand Kredite und Finanzierung in Anspruch genommen und diese vereinbarungsgemäß zurückgezahlt, wird dies ebenfalls positiv vermerkt. Negative Daten sind unter anderem durch eine Bank gekündigte Kredite, Zahlungsausfälle oder Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis.

Mittlerweile bietet die SCHUFA nicht nur Auskünfte über Privatpersonen an,…

…sondern auch über Unternehmen. Ihr Bestand umfasst aktuell knapp 5 Mio. Selbständige, Freiberufler und Kleingewerbetreibende – und ALLE im Handelsregister eingetragenen Unternehmen.

Für Verbraucher sind Daten ein Jahr lang sichtbar, damit nachvollziehbar ist, wer die Daten abgefragt hat. Diese Dokumentation dient auch dazu, die Berechtigung einer Anfrage im Nachhinein überprüfen zu können.

Daten werden laut eigener Aussage der SCHUFA wie folgt gelöscht:

  • Angaben über Anfragen nach zwölf Monaten; sie werden aber nur zehn Tage in Auskünften an Vertragspartner weitergegeben
  • Kredite drei Jahre nach dem Jahr der Rückzahlung
  • Giro- und Kreditkartenkonten sofort, wenn das Konto aufgelöst wird.
  • Daten über nicht-vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte nach ihrer Erledigung zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Speicherung.
  • Titulierte Forderungen (Urteile, Vollstreckungsbescheide) bleiben bis zu ihrer Erledigung gespeichert und werden drei Jahre nach dem Jahr der Rückzahlung entfernt.
  • Giro- und Kreditkartenkonten sofort, wenn das Konto aufgelöst wird.
  • Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte (Haftbefehl zur Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung sowie die Eidesstattliche Versicherung) nach drei Jahren, vorzeitig dann, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das Amtsgericht nachgewiesen wird.

Schufa und Insolvenz

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (sowohl Privatinsolvenz als auch Regelinsolvenz) wird für die gesamte Dauer des Verfahrens im Datenbestand gespeichert. Die Information „Insolvenzverfahren eröffnet“ wird spätestens drei Jahre nach der Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens zusammen mit dem Hinweis auf die Aufhebung des Verfahrens gelöscht. Sobald jedoch die Ankündigung, Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung im Datenbestand festgehalten wird, erfolgt eine Löschung der zuvor gespeicherten Angaben über die Eröffnung, Aufhebung oder Abweisung des Insolvenzverfahrens.

Insofern ist es ratsam in regelmäßigen Abständen eine Schufa Anfrage zu starten, um die eigenen Daten zu prüfen und einen Überblick zu haben.

Kontrollieren Sie Ihre Daten!

Erfahrungsgemäß muss der Datenbestand nicht korrekt sein (falsche vorherige Anschrift durch z. B. Namensgleichheit) oder Daten sind noch nicht gelöscht. Somit könnte es dann passieren, dass man z. B. einen Kredit oder einen Kauf bei einem Versandhaus nicht bewilligt bekommt.

In den letzten Jahren wird bei immer mehr Vertragsabschlüssen eine Auskunft der gespeicherten SCHUFA Daten vom Vertragspartner gefordert. Eine Selbstauskunft der über die eigene Person gespeicherten Daten umfasst daher zwei Teile. Im persönlichen Teil werden genaue Daten aufgelistet, der Teil, der für Dritte, also Vertragspartner bestimmt ist, gibt nur die Einschätzung der Bonität durch die SCHUFA wieder – ohne „Ross und Reiter“ zu nennen.

Nähere Informationen zur SCHUFA inklusive der Bestellmöglichkeiten für eine Selbstauskunft erhalten Sie auf der Homepage der SCHUFA.

Unser Team berät Sie gern zu den Details.

Wir beraten Sie gern zum Thema Schufa-Eintrag und Umfang mit Ihren persönlichen Daten in der Schufa-Auskunft.
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung!
Sie erreichen uns unter 030 475940912.

Steuererklärung in der Insolvenz

Einkommensteuer-Erklärung, Finanzamt

Wir werden oft von Mandaten und Betroffenen gefragt…wer für die Steuererklärung in der Insolvenz zuständig ist.

Dazu gibt es verschiedene Aussagen, die oft missverständlich sind. Es gibt einen sehr guten und informativen Artikel, auf den wir an dieser Stelle verweisen möchten:

Zum Artikel

Wie funktioniert die Steuererklärung in der Insolvenz?

Kurz gesagt hat in der Zeit von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zum erfolgreichen Schlusstermin der Insolvenzverwalter die Pflicht, Ihre Steuererklärung zu erstellen und form- und fristgerecht abzugeben. Sie müssen ihm lediglich alle Unterlagen zur Verfügung stellen.

Während der Wohlverhaltensphase …

…(diese beginnt nach erfolgreichem Schlusstermin) sind Sie wieder selbst in der Pflicht, die Steuererklärung anzufertigen und abzugeben. Beachten Sie, dass Steuererstattungen gegebenenfalls pfändbares Vermögen darstellen und gepfändet werden können. Besprechen Sie sich daher entsprechend mit Ihrem Insolvenzverwalter oder einem Steuerberater.

Günstige und meist gute Hilfe erhalten Sie auch bei Lohnsteuerhilfevereinen. Sofern Sie angestellt sind und keiner selbstständigen Tätigkeit nachgehen, erstellen dort erfahrene Mitarbeiter Ihre Steuererklärung.

Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen rund um das Thema Entschuldung und Insolvenz gern an unser Team. Wir sind zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr telefonisch erreichbar. Jederzeit können Sie uns einen Rückruf-Wunsch schicken.

Haben Sie ein Thema, über das Sie nähere Informationen wünschen? Bitte schicken Sie uns ein Email oder rufen Sie uns an. Wir sind gern für Sie da.

Restschuldbefreiung

restschuldbefreiung, bmjv

Schuldenbereinigung ist ein sehr komplexes Thema. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat zum besseren Verständnis eine – sehr informative – Broschüre veröffentlicht. Darin wird das Thema Schuldnerberatung, Insolvenz und Restschuldbefreiung intensiv und anschaulich dargestellt.

Restschuldbefreiung

Restschuldbefreiung – eine Chance für redliche Schuldner

Die Veröffentlichung gibt sehr detaillierte Informationen über die neue Insolvenzordnung, die Verfahren der Privatinsolvenz, der Regelinsolvenz und auch über außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren. Dieses Verfahren ist besser bekannt als Gläubigerverhandlung.

Wir prüfen gern Ihre Möglichkeiten.

Vereinbaren Sie einen kostenlosen Erstberatungstermin mit unserem Team.

Wir sind unter 030 475940912 für Sie da.

Wege aus der Schuldenkrise

Immer wieder steuern überschuldete Betroffene eine Restschuldbefreiung an. Vor der Erteilung muss ein Schuldner erfolgreich ein gerichtliches Insolvenzverfahren mit anschließender Wohlverhaltensphase durchlaufen. Eine Insolvenz ist jedoch nur ein Weg aus der Schuldenkrise.

Öffentliche Schuldnerberatungsstellen raten meist direkt zum Weg der Entschuldung durch Insolvenz. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein gerichtliches Verfahren jedoch vermieden werden. Unser Team fokussiert durch intensiven Kontakt zu den Gläubigern zunächst eine außergerichtliche Einigung. Nur wenn diese Möglichkeit durch Ablehnungen von Gläubigern scheitert, sollte eine Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz als Lösung in Betracht gezogen werden.
In jedem Fall ist eine eingehende Prüfung der individuellen Situation des Betroffenen sinnvoll und maßgeblich für die richtige Handlungsempfehlung.

Ziel einer Restschuldbefreiung

Das Ziel der erteilten Restschuldbefreiung ist für die Betroffenen, wieder ein schuldenfreies und sorgloses Leben führen zu können. Wie bereits erörtert, ist ein erfolgreiches Insolvenzverfahren eine Grundvoraussetzung für die Erteilung der Restschuldbefreiung. Die Zahl der beantragten Insolvenzen seit mehreren Jahren stetig hoch. Rund 100.000 Bundesbürger beantragen jedes Jahr Insolvenz.

Auch bei außergerichtlichen Gläubigerverhandlungen kann Ihnen ein Teil Ihrer Schulden erlassen werden. Sprechen Sie uns an!

Grundsätzlich werden sowohl bei einem Insolvenzverfahren als auch bei Gläubigerverhandlungen für den Schuldner Möglichkeiten auf Grundlage der gesetzlichen Richtlinien erarbeitet. Ziel ist, im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten des Betroffenen einen Vergleich mit allen beteiligten Gläubigern zu schließen, der nachhaltig für den Schuldner umsetzbar ist. Nur dann ist gewährleistet, dass man tatsächlich den Weg in ein Leben Ohne Schulden erfolgreich absolviert.

Wir beraten Sie zu der für Sie passenden Schuldensanierung !

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P-Konto / Pfändungsschutzkonto

Geld, Taschenrechner, Lupe, P-Konto

Durch Einsatz eines sogenannten P-Konto (kurz für Pfändungsschutzkonto)…

…wird der unpfändbare Anteil des eigenen Einkommens vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Diese besondere Form der Kontenführung verhindert somit, dass Gelder, die dringend zur Zahlung von Miete und Lebensmitteln zur Verfügung stehen müssen, gepfändet werden können.

Die Pfändungstabelle des Bundesministeriums des Justiz gibt Ihnen Auskunft über die Höhe des Anteils, der bei Ihnen verbleibt.

Der unpfändbare Einkommensanteil beträgt mindestens 1.178,59€ pro Monat. Der pfändungsgeschütze Betrag, der monatlich auf Ihrem Konto verbleibt, ist demnach abhängig von der Höhe des eigenen Einkommens.

Durch unterhaltsberechtigte Personen im Haushalt kann sich das pfändungsfreie Einkommen wesentlich erhöhen.

Höhere Freibeträge müssen für ihre Wirksamkeit bei der Bank durch Vorlage einer Bescheinigung nach §850k ZPO eingetragen werden.

Das eigene Girokonto

Eine eigene Bankverbindung ist ein wichtiger Baustein zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Einkommensbezüge und Ausgaben (wie etwa Miete, Strom und Gas) laufen wie selbstverständlich über das eigene Konto.

Arbeitgeber, Vermieter und Energieversorger bestehen in der Regel auf den Erhalt einer Bankverbindung von Mitarbeitern bzw Kunden. Auch der Einsatz einer Bankkarte gehört heute zum täglichen Leben.

Dennoch haben immer mehr Menschen Schwierigkeiten ein Bankkonto auf eigenen Namen zu eröffnen. Wer zum Beispiel nach einer Kontokündigung, Kreditkündigung oder negativen SCHUFA Einträgen nicht mehr über eine eigene Bankverbindung verfügt, kann trotzdem Inhaber eines eigenen Kontos werden.

Je nach persönlicher Situation empfehlen wir die Eröffnung eines regulären Girokontos auf Guthabenbasis oder direkt von einem P-Konto. Wir prüfen gerne für Sie welche Variante für Sie persönlich Sinn macht und helfen Ihnen bei der Einrichtung Ihrer neuen Bankverbindung.

Bescheinigung für das P-Konto

Möchten Sie Ihre persönliche Pfändungsfreigrenze erhöhen lassen, fordert Ihre Bank eine Bescheinigung nach § 850k ZPO. Die Erhöhung des monatlichen Freibetrags auf Ihrem Pfändungsschutzkonto ist unter Anderem abhängig von der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen im Haushalt. Auch Mehraufwendungen auf Grund gesundheitlicher Gegebenheiten (z. Bsp: private Krankenversicherungsbeiträge) können beim pfändungsfreien Einkommen berücksichtigt werden.

Seit dem 01.01.2012 sind Sozialhilfeleistungen nach SGB nicht mehr automatisch unpfändbar. Der Gesetzgeber empfiehlt zur Sicherung von Einkünften die Einrichtung von einem P-Konto.

Bitte beachten Sie ebenfalls, dass viele Banken die Pfändungsfreigrenze nur für die Dauer von einem Jahr ab Ausstellungsdatum der Bescheinigung anheben. Das bedeutet für Sie, jedes Jahr eine aktuelle – dem entsprechenden Bedarf angepasste – Bescheinigung einholen zu müssen.

Wir helfen Ihnen gern sowohl bei der Einrichtung eines P-Kontos als auch dem Beschaffen einer aktuellen Bescheinigung zur Erhöhung Ihres Pfändungsfreibetrags.

Wünschen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

Sie erreichen uns unter 030 475940912.

Öffentliche Schuldnerberatung

Warten

….eine weitere mögliche Anlaufstelle für Betroffene

Zu den bekanntesten Stellen für öffentliche Schuldnerberatung zählen unter anderem die AWO (Arbeiterwohlfahrt), die Caritasverbände, die Diakonischen Werke sowie das DRK (Deutsches Rotes Kreuz). Wir beleuchten einige Aspekte von öffentlicher und privater Schuldnerberatung.

Rund 1.100 öffentliche Anlaufstellen sind in Deutschland vorhanden. Aufgrund immer höherer Nachfragen sind die Wartezeiten oft quälend lang. In Berlin warten Betroffene bezirksabhängig meist bis zu 6 Monate auf einen ersten Termin.

Viele weitere Anbieter, die öffentliche Schuldnerberatung bewerben, so auch überregional ansässige Wohlfahrtsverbände teilen schon vorab auf ihrer Homepage mit, dass mit längeren Wartezeiten von über drei Monaten gerechnet werden muss. Betroffene berichten sogar über Wartezeiten von bis zu eineinhalb Jahren!

Ist eine Kurzberatung für die Krisensituation erfolgt, ist es noch lange nicht getan. Viele Langzeitberatungen und Durchführungen von außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchen dauern oft über ein Jahr. Nicht nur dass die Beratungstermine – oft nur an einem Tag pro Woche – zeitlich begrenzt sind, es fehlen aufgrund der hohen Nachfrage auch qualifizierte Mitarbeiter.

Keine Hilfe für Selbstständige

Die meisten Stellen für öffentliche Schuldnerberatung beraten ausschließlich Angestellte und Arbeitslose. Selbständige oder ehemals Selbständige, die eine wirtschaftlich spezialisierte Beratung benötigen oder Kriterien für ein Regelinsolvenzverfahren erfüllen, erhalten keine Beratung sondern werden (im besten Fall mit einem Prospekt versehen) Erzählungen von Betroffenen nach oftmals weggeschickt.

Um Wartezeiten zu überbrücken, werden in Beratung befindliche Schuldner oft gebeten, ihre Unterlagen selbst zu sortieren und die Gläubiger anzuschreiben. Dieses überfordert oftmals den Betroffenen. Die Auseinandersetzung und alleinige Konfrontation mit den Gläubigerschreiben lässt viele immer wieder scheitern, zumal sie Antworten der Gläubiger oft gar nicht erhalten oder mit dem Inhalt schlichtweg überfordert sind.

Kosten und Nutzen

Wohlfahrtsverbände (AWO, Caritas, Diakonisches Werk etc.) und öffentliche Einrichtungen berechnen für die Dienstleistung der Schuldnerberatung in manchen Fällen kein Honorar. Von kostenloser Schuldnerberatung kann dennoch nicht die Rede sein; viele öffentliche Schuldnerberatungsstellen berechnen ebenso wie wir als private Schuldnerberatung ein Honorar, sofern der Betroffene berufstätig ist.

Das Honorar der privaten Schuldnerberatung inkludiert in unserem Fall neben der umfassenden persönlichen Beratung auch viele weitere Leistungen. Wir unterstützen Sie in allen benötigten Bereichen der Schuldensanierung bestmöglich. Als Mitglied im Bundesverband Deutscher Insolvenzberater berechnen wir faire und transparente Honorare. Im Rahmen der Analyse Ihrer individuellen Situation erörtern wir Ihnen konkret, welche Leistungen zu welchem Honorar durch unser Team zur Erreichung Ihres Ziels dienlich sind.

Vereinbaren Sie einen Termin zur kostenlosen Erstberatung.
Tel: 030 475 940 912

Kurzfristige Termine sind in der Regel innerhalb von 3 Tagen möglich.

Machen Sie heute den ersten Schritt…in ein Leben Ohne Schulden !