Steuererklärung in der Insolvenz

Wir werden oft von Mandaten und Betroffenen gefragt…wer für die Steuererklärung in der Insolvenz zuständig ist.

Dazu gibt es verschiedene Aussagen, die oft missverständlich sind. Es gibt einen sehr guten und informativen Artikel, auf den wir an dieser Stelle verweisen möchten:

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Wie funktioniert die Steuererklärung in der Insolvenz?

Kurz gesagt hat in der Zeit von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zum erfolgreichen Schlusstermin der Insolvenzverwalter die Pflicht, Ihre Steuererklärung zu erstellen und form- und fristgerecht abzugeben. Sie müssen ihm lediglich alle Unterlagen zur Verfügung stellen.

Während der Wohlverhaltensphase …

…(diese beginnt nach erfolgreichem Schlusstermin) sind Sie wieder selbst in der Pflicht, die Steuererklärung anzufertigen und abzugeben. Beachten Sie, dass Steuererstattungen gegebenenfalls pfändbares Vermögen darstellen und gepfändet werden können. Besprechen Sie sich daher entsprechend mit Ihrem Insolvenzverwalter oder einem Steuerberater.

Günstige und meist gute Hilfe erhalten Sie auch bei Lohnsteuerhilfevereinen. Sofern Sie angestellt sind und keiner selbstständigen Tätigkeit nachgehen, erstellen dort erfahrene Mitarbeiter Ihre Steuererklärung.

Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen rund um das Thema Entschuldung und Insolvenz gern an unser Team. Wir sind zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr telefonisch erreichbar. Jederzeit können Sie uns einen Rückruf-Wunsch schicken.

Haben Sie ein Thema, über das Sie nähere Informationen wünschen? Bitte schicken Sie uns ein Email oder rufen Sie uns an. Wir sind gern für Sie da.