Insolvenz in 3 Jahren

Änderungen im Insolvenzrecht seit dem 01.07.2014

Am 16.05.2013 hat der Bundestag die Verbraucherinsolvenz reformiert. Viele Schuldner gehen nun davon aus, dass Ihre Insolvenz in 3 Jahren abgeschlossen werden kann, bzw. die reguläre Laufzeit der Wohlverhaltensphase nun nur noch drei Jahre beträgt.

Der Grundgedanke der neuen Änderungen ist sicherlich, dass der Schuldner schneller die Restschuldbefreiung erlangen soll. Bislang galt nach § 287 InsO (laut alter Fassung) eine sechsjährige Wohlverhaltensphase, nach deren Ablauf über die Restschuldbefreiung entschieden wurde.

Folgende Änderungen sind mit der Reform der Insolvenzordnung zur Änderung der Verbraucherinsolvenz am 01.07.2014 in Kraft getreten:

  • Wenn ab Eröffnung der Insolvenz in 3 Jahren sowohl die Forderungen der Insolvenzgläubiger zu mindestens 35 % als auch die Kosten des Verfahrens befriedigt werden konnten, wird nach drei Jahren über den Antrag auf Restschuldbefreiung entschieden.
  • Wenn die Kosten des Verfahrens durch den Schuldner binnen 5 Jahren ab Verfahrenseröffnunge bezahlt wurden, wird nach fünf Jahren entschieden.
  • Falls keine der genannten Optionen erreicht wird, wird nach sechs Jahren entschieden. Dann unabhängig davon, ob der Schuldner Zahlungen erbringen konnte.

Eine Zusammenfassung finden Sie in dieser Broschüre des BMJV.

Weitere Änderungen, die nicht nur die Verfahrensdauer betreffen und Vorgaben für die vorzeitige Erlangung der Restschuldbefreiung sollten Sie mit unseren Experten besprechen. Informationen dazu finden Sie auch auf den Seiten des Bundesministerium der Justiz im Verbraucherportal.

Kurzfristige Entschuldung mit der Insolvenz in 3 Jahren

Ob und ggf. welche positiven Auswirkungen die Reform der Insolvenzordnung für Sie hat, prüfen wir im Rahmen der Erstberatung anhand Ihrer Unterlagen gern gemeinsam mit Ihnen.

Unabhängig von einem gerichtlichen Insolvenzverfahren kann oft auch eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern erzielt werden. Die außergerichtliche Einigung ist in einigen Fällen sogar dem Insolvenzverfahren vorzuziehen.

Wir prüfen Ihre Möglichkeiten und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen den optimalen und wirtschaftlich sinnvollen Weg. Rufen Sie uns an um einen kurzfristigen Termin mit einem Experten aus unserem Team zu vereinbaren.