Gläubigerverhandlung

Primäre Zielsetzung einer Schuldensanierung ist zumeist eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern, eine Gläubigerverhandlung.

Plan machen statt platt machen

Nachfolgend beschreiben wir beispielhaft den Ablauf einer außergerichtlichen Gläubigerverhandlung als einen möglichen Weg aus der Schuldenfalle.

Im ersten Schritt stellt Ihr Berater mit Ihnen Ihre Verbindlichkeiten und Vermögenswerte gegenüber. Sodann erfolgt der Abgleich von Einnahmen und Ausgaben. Sollte hierbei klar werden, dass Sie überschuldet oder zahlungsunfähig sind, beginnt das Verfahren mit der Überprüfung der Höhe der gegen Sie gestellten Forderungen. Dazu werden alle beteiligten Gläubiger gebeten, die Höhe der gegen Sie gerichteten Forderungen mitzuteilen.

Gläubigerverhandlung – Planung ist alles

Haben alle Parteien die aktuell gegen Sie gerichteten Forderungen übermittelt, entsteht auf der Grundlage bestehender Pfändungsfreigrenzen nun ein Angebot (Schuldenbereinigungsplan) an die Gläubiger. In diesem Angebot sind die wesentlichen Angaben zu Ihrem Einkommen und Vermögen enthalten und eine nachhaltig realisierbare Möglichkeit, wie die Schulden aus Ihrer Sicht rückzahlbar sind.
Es können einmalige Zuwendungen, zum Beispiel von Seiten der Familie sowie laufende Einnahmen des Schuldners zur Rückzahlung berücksichtigt werden.
Haben Sie noch Vermögenswerte zur freien Verfügung, die Sie für eine kurzfristige Schuldenregulierung einsetzen möchten, gibt es einige Dinge zu beachten, um ein positives Ergebnis zu erzielen.

In jedem Fall ist jedoch eine eingehende Prüfung der persönlichen Situation notwendig um eine umsetzbare Lösung zu finden.

Der Schuldenbereinigungsplan wird jedem Gläubiger übermittelt. Die Anzahl der beteiligten Parteien hat Einfluss auf die Dauer und den Arbeitsaufwand einer erfolgreichen Gläubigerverhandlung. Oft müssen Gläubiger mehrfach kontaktiert werden, es sind rechtliche Details zu beachten und Fristen müssen eingehalten werden, damit Sie schließlich optimales Ergebnis verzeichnen können.

Nach unserer Erfahrung gelten Schuldenvergleiche als sehr sinnvoll, wenn Ihnen zumindest ein Teil der Gesamtforderung als Verhandlungsmasse zur Verfügung steht. In jedem Fall sollte eine Gläubigerverhandlung einem drohenden Insolvenzverfahren voranstehen. Dies ist ebenfalls in der Insolvenzordnung gesetzlich geregelt.

Um sicherzustellen, dass Ihnen im Nachhinein keine Nachforderungen oder andere Nachtteile entstehen, wenden Sie sich gern an unsere Experten.

Unser Team berät Sie gern zu den Details dieser und anderer Möglichkeiten der Schuldensanierung.

Wünschen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

Sie erreichen uns unter 030 475940912.

Oder schicken Sie uns einen Rückruf-Wunsch.
Wir melden uns dann auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten schnellstmöglich bei Ihnen.